Ausschlusskriterien

Gesuche, die…

1. nicht dem Stiftungszweck entsprechen.

2. per email oder auf anderen elektronischen Wegen eingereicht werden.

3. nicht fristgerecht eingereicht werden ( Termine).

4. allgemein gehalten sind oder mangelhafte Angaben zum Projekt oder zur projektverantwortlichen Person enthalten (Formular).

5. Stipendien für Aus- und Weiterbildung betreffen.

6. die Finanzierung von Auslandaufenthalten oder Lebensunterhaltskosten betreffen.

7. mehrere von einander unabhängige Projekte enthalten, ob die Gesuche nun in einem oder mehreren Schreiben eingehen. Dh: ein und dieselbe Person kann nur ein Projekt pro Jahr einreichen.

8. die terminlichen Vorgaben der Stiftung nicht erfüllen ( Termine).

9. Zweitbewerbungen mit ein und demselben Projekt sind.

10. Wiederaufnahmen eines bereits realisierten Projekts vorstellen.

11. primär sozial, pädagogisch, therapeutisch oder erzieherisch wirksam sind, auch wenn sie mittels künstlerischer Aktivitäten umgesetzt werden.

12. von öffentlich-rechtlichen Institutionen, gemeinnützigen Organisationen oder festsubventionierten Häusern stammen. Unter „festsubventioniert“ verstehen wir die Dauer zugesagter öffentlicher Unterstützung (≥ 2 Jahre) und/oder die Höhe (≥ 25% des Gesamtbudgets).

13. eindeutig religiös oder politisch motiviert sind.

14. von aktiven oder ehemaligen Curatoriumsmitgliedern oder ihren Verwandten ersten Grades stammen.

15. an die Privatadresse von Mitgliedern des Curatoriums geschickt werden.

16. mangelhaft frankiert und ohne Absenderadresse sind.

 

(letzte Änderung: 31. Januar 2025)